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Digital durchstarten mit Förderung vom Staat

Go-Digital Film

go-digital kurz erklärt

Go-digital Förderphase verlängert

mit go-digital durchstarten und jetzt bis zu 16.500 € Förderung vom Staat erhalten

Update 09. Januar 2024: Das Bundeswirtschaftsministerium setzt das Förderprogramm go-digital auch 2024 fort.

Die aktuelle Förderrichtlinie wurde im Dezember 2021 verabschiedet und wurde bis einschließlich 31. Dezember 2024 verlängert. Wir können für Sie weiterhin go-digital Anträge stellen. Da der Bundeshaushalt aber mit Stand 09. Januar noch nicht verabschiedet wurde, verzögert sich die Bewilligung der Anträge. Da aber neue Anträge weiterhin bearbeitet werden, empfehlen wir Ihnen trotzdem, zeitnah mit uns ein go-digital Projekt vorzunehmen. Sollte sich daran etwas ändern, werden wir dies hier mitteilen. Der folgende Beitrag wurde ursprünglich im Juli 2021 verfasst.

Sich als Unternehmen zu digitalisieren ist keine Option mehr, es ist ein Muss! Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit und dies stellen einige Geschäfte nach wie vor schmerzhaft fest. Doch der Marktmacht von Giganten wie Amazon oder Lieferando stehen Sie nicht machtlos gegenüber. Auch Ihr Unternehmen kann diese neuen Märkte erschließen und sich dazu sogar eine digitale Förderung sichern. Denn der Bund unterstützt alle Projekte mit einem Zuschuss von 50 % der Projektkosten. Sie brauchen nicht viel zu machen, weil wir Ihnen die Ideen für eine digitale Markterschließung liefern. Dazu beantragen wir die Fördermittel und führen das Projekt nach Absprache mit Ihnen durch.

Zu schön, um wahr zu sein? Keineswegs. Das Förderprogramm go-digital macht es möglich. deutz produktionsstudios ist hierfür eines der autorisierten Beratungsunternehmen. Als solches sind wir der Schlüssel in die digitale Zukunft Ihres Unternehmens! Dafür stehen wir mit unserer Erfahrung bei der Erschließung digitaler Märkte in der Förderphase.

Starten Sie jetzt in die digitale Unternehmenszukunft, folgen Sie dem untenstehenden Link und nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Digital durchstarten mit Förderung vom Staat

go-digital kurz erklärt

Go-Digital Film

Digital durchstarten in vier Schritten

Fragen und Antworten zum Förderprogramm go-digital

Der Bund verfolgt mit dem Förderprogramm go-digital die digitale Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Deutschland. Mit diesem Programm erhalten Firmen die Chance, sich und ihre betrieblichen Abläufe zu digitalisieren. Das Wirtschaftsministerium als Schirmherr bezuschusst sämtliche Projekte mit bis zu 50 % der Kosten.

deutz produktionsstudios ist ein autorisiertes Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital und berät als solches geneigte Firmen zu diesem Thema. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir ein Konzept, wie Sie digitale Märkte erschließen können. Zur digitalen Markterschließung zählen:

  • ein Online-Marketing-Konzept.
  • der Aufbau von Social-Media-Kanälen.
  • der Aufbau eines Online-Shops.
  • Anpassungen der Homepage an die Bedürfnisse von Suchplattformen wie Google.

Dazu stellen wir alle Anträge und führen das Projekt durch. Sie brauchen also nur mit Ihrer Idee zu uns zu kommen. Den Rest übernehmen wir für Sie!

Laut Bundesregierung sollen kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland digitaler werden. Zu diesem Zweck fördert sie über das Programm go-digital Firmen dabei, sich und ihre Geschäftsprozesse zu digitalisieren. Zusätzlich autorisierte das zuständige Wirtschaftsministerium zahlreiche Betriebe im ganzen Land dazu, Interessenten zu beraten. Ihre Aufgabe ist es, für interessierte Unternehmer eine individuelle Lösung für ihre Anliegen zu finden.

Das Programm umfasst die Module Digitalisierungsstrategie, digitale Geschäftsprozesse, digitale Markterschließung, Datenkompetenz und IT-Sicherheit. Interessierte Unternehmen gehen auf einen autorisierten Berater zu und erarbeiten mit ihm ein passendes Konzept. Das Ministerium fördert diese Projekte, damit die begünstigten Betriebe ihre Abläufe digitalisieren und verbessern.

deutz produktionsstudios zählt zu den autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital. Wir beraten unsere Kunden zu Fragen der digitalen Markterschließung. Viele Unternehmen haben bereits mit uns ihre Digitalisierungsbestrebungen erfolgreich ausbauen können. Interessierte Kunden unterstützen wir zielgerichtet bei ihren Projekten zur digitalen Markterschließung und klären gleichzeitig über die Fördermöglichkeiten auf.

Als Berater sind wir die Schnittstelle zwischen dem Bund als Förderer und den Unternehmen als Begünstigten. Wir beantragen die Förderung des Projekts und führen es auch durch. Ebenso weisen wir gegenüber dem Förderträger nach, wie die Summe verwendet wurde. Am Ende führen wir das aus, was wir mit der begünstigten Firma gemeinsam konzipieren und vereinbaren.

Im Modul digitale Markterschließung gibt es vier förderfähige Bereiche. Der erste von ihnen ist die Konzeption einer Online-Marketing-Strategie, welche für den weiteren Verlauf des Projekts essentiell ist. Die Strategie und das Kommunikationskonzept sind die Grundlage für die übrigen Maßnahmen des Digitalisierungsvorhabens.

Auch technische Optimierungen an vorhandenen Internetseiten wie Content-Management-Systeme oder Suchmaschinenoptimierung lassen sich fördern. Erstere sind Programme, die Inhalte auf Webseiten verwalten und bearbeiten. Letzteres beschreibt die Adaption der Seiten an die Algorithmen von Suchmaschinen wie Google. Sie ist besonders für kleinere Firmen wichtig. Denn ein guter Platz bei den Suchtreffern erleichtert potentiellen Kunden, dieses Unternehmen zu finden.

Ein weiterer Punkt innerhalb des Moduls ist der digitale Verkauf über eigene Online-Shops. Im Zuge von go-digital fördert der Bund den Aufbau solcher digitalen Verkaufsräume. Dazu zählt auch Einrichten moderner, digitaler Zahlungsmethoden wie PayPal.

Auch Social-Media-Marketing ist ein wichtiger Bestandteil einer digitalen Markterschließung. Denn vor allem die sozialen Medien ermöglichen vielen Betrieben ein besseres Verständnis ihrer Zielgruppe. Dies erleichtert die Kontaktaufnahme und erlaubt ihnen ganz neue Kunden zu gewinnen.

In allen Bereichen der digitalen Markterschließung betreuten wir bereits viele Kunden mit großem Erfolg. Diesen Erfahrungsschatz bringen wir in unsere Beratungsleistung ein. Wir garantieren, dass wir Ihr Projekt professionell planen und durchführen.

Der Bund gewährt im Rahmen von go-digital 50 % der anfallenden Beratungskosten als Zuschuss. Gleichwohl gibt es bei der Gesamtsumme aus dem Wirken eines Beraters ein Limit. Innerhalb von sechs Monaten sind im Modul digitale Markterschließung nur 30 Beratertage förderbar, wobei ein solcher Tag maximal 1.100 € an Zuschüssen erhält. Wichtig: Die Pflichtberatung im Bereich IT-Sicherheit umfasst zwei Tage. Diese zählen als Teil des Hauptmoduls und gehört somit zu den eingeplanten 30 Tagen.

Am Ende übernimmt der Bund maximal 16.500 € an Beratungskosten. Die andere Hälfte der Summe trägt der Kunde, inklusive Mehrwertsteuer. Ihr Eigenanteil darf allerdings nicht mehr als 20 % des Vorjahresumsatzes betragen. Bereits ab 10 % müssen Sie beim Antrag ergänzend angeben, wie Ihr Unternehmen die Kosten aufbringt.

Grundsätzlich richtet sich das Programm „go-digital“ an kleine und mittlere Firmen. Wer dazu zählt, definiert das Ministerium wie folgt:

  • Weniger als 100 Mitarbeiter
  • Im Jahr vor Abschluss des Beratervertrags einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von weniger als 20 Millionen €
  • Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Jahre weniger als 200.000 € Subventionen
  • Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland

Dabei ist zu beachten, dass bei einem förderwilligen Unternehmen alle Partnerunternehmen oder Beteiligungen, in die obige Rechnung miteinbezogen werden.

Auch Start-Ups erhalten bei einem regen Geschäftsbetrieb mit sichtbaren Umsätzen Förderungen. Ein erneuter Antrag auf Beihilfen ist erst zwei Jahre nach Ende des Projekts möglich.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat zudem eine Reihe von Kriterien aufgeführt, wen und was es nicht fördert. Der Kauf neuer Hard- oder Software zählt zum Beispiel nicht dazu. Außerdem achtet das Ministerium genau darauf, dass Berater in erster Linie ihrer eigentlichen Tätigkeit nachkommen. Darum werden Leistungen, die einzig dem Verkauf von Dienstleistungen dienen, nicht unterstützt. Auch mit dem Berater verbundene Unternehmen erteilt der Bund keine Beihilfen.

Schließlich erhalten Interessierte dann keine Zuschüsse, wenn sie bereits aus anderen Mitteln ähnliche Förderungen erhielten. Ebenfalls keinen Anspruch auf Förderung haben:

  • Andere Beratungsunternehmen
  • Freiberufler
  • Gemeinnützige Gesellschaften
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts
  • Firmen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
  • Insolvente Unternehmen

Reichen Sie keine Dokumente ein, mühen Sie sich nicht mit der lästigen Bürokratie. Wir erledigen alles für Sie! Das Abschicken der nötigen Anträge und Nachweise läuft komplett über uns. Von Ihnen brauchen wir einzig und allein Ihre erste Idee, den Rest erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen. Für die größtmögliche Transparenz halten wir zudem alle Vereinbarungen in einem Beratervertrag fest. Auch das Vorhaben samt gesetzter Ziele und den erwarteten Effekten auf Ihre Firma dokumentieren wir.

Der Antrag auf Projektbeihilfen erfolgt über easy-online. Hierzu müssen vor Projektbeginn folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Ein abgeschlossener Beratervertrag mit Vorhabensbeschreibung
  • Eine Erklärung darüber, weniger als 200.000 € an Subventionen erhalten zu haben
  • Eine KMU-Erklärung
  • Ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. ähnliche Nachweise bei Unternehmen ohne Eintrag

Das Projekt beginnt erst nach Erhalt der Bewilligung. Zudem rät das Ministerium, beim Datum des Projektbeginns einen Puffer von mindestens acht Wochen einzubauen. Beachten Sie, dass der Bund die Förderung noch nicht zu diesem Zeitpunkt auszahlt. Erst nach Ende des Projekts überweist dieser den Betrag. Selbst dann benötigt es noch vorher ein weiteres Dokument, den Verwendungsnachweis. Dazu gehört:

  • Ein aktueller Beratervertrag mit Anlagen
  • Eine Rechnung an das begünstigte Unternehmen
  • Ein Kontoauszug, der die Zahlung des Eigenanteils des Unternehmens zeigt
  • die Rechnung beteiligter Dritter
  • ein Kontoauszug, der die Zahlung an den Dritten nachweist

Erst nach positiver Prüfung des Nachweises erfolgt die Auszahlung.

Machen Sie die Digitalisierung zu Ihrem Vorteil

Krisen sind auch Gelegenheiten – gerade für kleinere und mittlere Unternehmen bieten sich Chancen auf einen digitalen Neuanfang. Die Erschließung des großen Online-Marktes bietet Möglichkeiten, mit dem eigenen Geschäftsmodell erfolgreich neue Nischen zu besetzen. Setzen Sie sich an die Spitze dieser Entwicklung. Lassen Sie sich von uns zu Möglichkeiten der Digitalisierung beraten und sichern Sie sich die Förderung durch „go-digital“.

deutz produktionsstudios ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Programm go-digital. Weitere Informationen zum Programm und zu weiteren beteiligten Unternehmen finden Sie auf http://www.bmwi-go-digital.de/

Ansprechpartner

Michael Deutz

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Geschäftsführender
Gesellschafter
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Dominik Schendzielorz

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