TTDSG, Cookies und Co.: Neues Datenschutzgesetz, neue Anforderungen
Ein Cookie kommt selten allein… wie auch bei den leckeren Keksen bleibt es selten bei nur einem Cookie ;-). Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die gesetzlichen Änderungen im Datenschutz von 2019. Die Welt der Cookies erweiterte sich. Von lediglich einem kleinen Hinweis-Fenster zur Setzung von nicht näher spezifizierten Cookies auf Webseiten, war gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO nun eine Einwilligung des Webseitenbesuchers für Cookies erforderlich, sofern es sich nicht um technisch notwendige Cookies handelte.
Nun gibt es wieder eine gesetzliche Neuerung. Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist in Kraft getreten. Dieses bringt einige Änderungen für Ihr Unternehmen mit sich.
Besonders wichtig: Cookies und Tracking-Dienste brauchen nun eine persönliche Einwilligung der User. Fehlt die Einwilligung, drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Da zusätzlich neue Anforderungen zur Darstellung der Cookies gelten, sind die bisherigen Cookie-Banner gemäß der neuen Vorgaben anzupassen.
Wir wissen, was nun zu tun ist und helfen Ihnen gerne dabei Ihre Webseite TTDSG-konform aufzustellen. Gerne erklären wir Ihnen, was das für Ihre Webseite genau bedeutet und welche Umstellungen wir hierzu vornehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.