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TTDSG, Cookies und Co.: Neues Datenschutzgesetz, neue Anforderungen

Ein Cookie kommt selten allein… wie auch bei den leckeren Keksen bleibt es selten bei nur einem Cookie ;-). Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die gesetzlichen Änderungen im Datenschutz von 2019. Die Welt der Cookies erweiterte sich. Von lediglich einem kleinen Hinweis-Fenster zur Setzung von nicht näher spezifizierten Cookies auf Webseiten, war gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO nun eine Einwilligung des Webseitenbesuchers für Cookies erforderlich, sofern es sich nicht um technisch notwendige Cookies handelte.

Nun gibt es wieder eine gesetzliche Neuerung. Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist in Kraft getreten. Dieses bringt einige Änderungen für Ihr Unternehmen mit sich.

Besonders wichtig: Cookies und Tracking-Dienste brauchen nun eine persönliche Einwilligung der User. Fehlt die Einwilligung, drohen Bußgelder bis zu 300.000 Euro. Da zusätzlich neue Anforderungen zur Darstellung der Cookies gelten, sind die bisherigen Cookie-Banner gemäß der neuen Vorgaben anzupassen.

Wir wissen, was nun zu tun ist und helfen Ihnen gerne dabei Ihre Webseite TTDSG-konform aufzustellen. Gerne erklären wir Ihnen, was das für Ihre Webseite genau bedeutet und welche Umstellungen wir hierzu vornehmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Worum geht es im neuen TTDSG?

Das TTDSG soll dazu dienen, rechtliche Unklarheiten und unterschiedliche Regelungen im Bereich Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien aufzuklären. Bis dato gab es verschiedene Gesetzesgrundlagen, aus denen nicht klar hervorging, welche Regelungen in welcher Form angewendet werden sollen. Dazu zählt auch die Ihnen bekannte Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das TTDSG macht nun noch präzisere Vorgaben, bei denen es nicht nur um den Schutz personenbezogener Daten geht, sondern um alle Informationen, die ein Webseitenbetreiber auf einem Endgerät des Nutzers speichert oder auf die dieser zugreifen will. Darunter fallen auch Cookies und zwischengespeicherte Informationen einer Webseite sowie die weitere Verwendung der Daten durch die Website oder durch Tools wie Google Analytics.

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Was bedeutet das TTDSG für Sie?

Was nun spätestens seit Einführung des TTDSG für Sie gilt: Das Setzen von Cookie-Bannern auf Ihrer Webseite zur Umsetzung von Cookie-Einwilligungen ist Pflicht. Nutzer müssen dafür ausdrücklich in die Verarbeitung Ihrer Daten einwilligen. Es muss folglich ein aktives Handeln vorliegen, Stillschweigen genügt nicht. Ein einfaches Durchscrollen oder vorausgewählte Checkboxen sind nicht zulässig. Daher benötigen Sie auf Ihrer Webseite ein Cookie Consent Tool, das an das TTDSG angepasst ist. Nur mit einer passenden Anwendung ist das Cookie Management sicher und einfach umsetzbar. Mit diesem Tool kann ein aktives und vorgeschriebenes „Annehmen“ oder „Ablehnen“ über Buttons gewährleistet werden. Wir kümmern uns um die Einrichtung und pflegen die notwendigen Änderungen und Datenschutzbestimmungen für Sie ein.

Noch Fragen?

Wir wissen um die Komplexität des Themas. Gerne beantworten wir Ihnen alle Ihre Fragen – schnell und unkompliziert. Natürlich übernehmen wir für Sie auch alle notwendigen Anpassungen.

Ansprechpartner

Hendrik Pöther

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Hendrik Pöther

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Webentwickler
02871 2519-34

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