Der Website-Besucher seine ausdrückliche Einwilligung geben, damit Ihre Website Cookies außer den technisch notwendigen ablegt werden dürfen.

Cookie-Hinweis-Plugin: Die aktive Zustimmung zu Cookies ist nun Pflicht!

Neuerungen zum Cookie-Banner

Am 01. Oktober 2019 hat der europäische Gerichtshof verfügt, dass der bisher in Deutschland gängige Cookie-Banner nicht mehr zulässig ist. Diese Vorabentscheidung hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil vom 28. Mai 2020 bestätigt.

EuGH-Urteil: Voreingestellte Einwilligung in Cookies ist unzulässig.

Nunmehr muss der Website-Besucher seine ausdrückliche Einwilligung geben, damit Ihre Website Cookies außer den technisch notwendigen ablegt werden dürfen. Dieses betrifft in der Regel Marketing- sowie Analyse-Cookies.

Weiterhin sollten auch externe Medien wie z.B. Karten oder Videos nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung geladen werden, da hier personenbezogene Daten wie die IP-Adresse an die externen Dienstleister wie Google Maps oder YouTube übertragen werden.

Wir haben eine Lösung erarbeitet, mit der Sie ebenfalls der veränderten Rechtslage entsprechen können. Der Website-Besucher muss aktiv seine Zustimmung zum Speichern von Cookies erteilen, kann sich über die Cookies informieren und externe Medien können gesperrt werden, sollte keine Zustimmung erfolgen. Weiterhin ist sichergestellt, dass die verpflichtenden Seiten wie das Impressum sowie die Datenschutzerklärung weiterhin zu erreichen sind. Beim Aufrufen unserer Internetpräsenz www.deutz-werbung.de haben Sie die Funktionsweise bereits kennengelernt.

Gern beraten wir Sie über den Einsatz und setzen für Sie diese rechtliche Anforderung um. Kommen Sie bei Fragen oder Wünschen gern auf uns zu.

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